@ lizard:
ja das ist sozusagen für deinen fall, oder ähnliche einen "allround" anzeige die dann getätigt wird, in dem verfahren, wird dann abgeklärt, ob der tatbestand erfüllt wurde oder nicht.
hier mal den verlauf ( gegoggled) eines ähnlichen falles ( antwort stammt von einem anwalt):
1. Anzeige wg. fahrlässiger Körperverletzung, evtl. Sachbeschädigung.
Mögliche strafrechtliche Folgen:
Jugendstrafrecht: Sozialstunden, Freizeitarreste oder Haft
Erwachsenenstrafrecht: Geld- oder Haftstrafe
Verfahrenskosten
Mögliche zivilrechtliche Folgen: Schadenswiedergutmachung(Versicherung kontakten)
Mögliche Verkehrsrechtliche Folgen: Aufbauseminar, Probezeitverlängerung
2. Anwalt könnte hilfreicht sein.
3. (siehe Unten)
4. Das kann sich auswirken, wird die Schuld des Unfallverursachers aber wohl nicht deutliche verringern, da aufgrund der überhöhten Geschwindigkeit bereits deutliches Fehlverhalten erkennbar war. In diesem Zusammenhang könnte ein Anwalt helfen.
5. Auf die Anzeigen werden polizeiliche Ermittlungen erfolgen. Danach geht das Ganze über Staatsanwaltschaft zum Gericht und es ergeht ein Strafbefehl oder es wird verhandelt.
Zudem erfolgt die Abwicklung über die Versicherung.
Dann wird es Post von der Führerscheinstelle geben.
Zu den zu erwartenden Koste(Anwalt, Verfahren, Aufbauseminar etc.) kann man nichts genaues sagen, da das sehr auf den individuellen Fall ankommt und sich wohl auch noch nicht abschätzen lässt.
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si tacuissem, non etiam philosophus mansissem
in dem fall waren es 20km /h erhöte geschwindigkeit, bei dir wühlen im handschuhfach.
                                 MfG eye