Seit ein paar Tagen gilt:
30% höhre Preise im Einkauf oder diesen knebel Vertrag unterzeichnen - so sieht die Realität aus. Händler werden nur noch verPoPot von MS. Lest Ihn euch genau durch - hiermit öffnet jede Firma die Ihn Unterzeichnet MicroSoft Tür und Tor. Der Vertrag ist wirklichkeit und kein FAKE, lest ihn mal ernsthaft durch. Damit muss ich mich rumschlagen :-(
ID-Nummer: (tdb)
MICROSOFT OEM FÃœR SYSTEM BUILDER-VERTRAG
MICROSOFT IRELAND OPERATIONS
LIMITED
Atrium Building Block B
Carmenhall Road
Sandyford Industrial Estate
Irland
Dieser Microsoft OEM für System Builder -Vertrag (der „Vertrag“) besteht aus (1) diesem Deckblatt
und (2) den beigefügten Vertragsbestimmungen. Der Vertrag wird geschlossen zwischen Microsoft
Ireland Operations Limited („Microsoft“) und dem Unterzeichneten („System Builder“) und gilt ab dem
Erhalt der Bestätigungsemail von Microsoft.
Dieser Vertrag legt die Bedingungen fest, unter denen der System Builder die „OEM-System-Builder-
Version“ der Microsoft-System-Builder-Produkte zur Vorinstallation auf PCs und Server beziehen
kann. Der Vertrag berechtigt den System Builder nicht zum Erwerb von Produkten direkt von
Microsoft. Der System Builder kann seinen Verkaufspreis für Microsoft-Software zu jeder Zeit frei
festsetzen. Der Vertrag ersetzt alle vorangegangenen Vorinstallationsverträge, einschließlich, aber
nicht beschränkt auf eine außen auf dem OEM-System-Builder-Softwarepaket aufgedruckte aktuelle
System-Builder-Lizenz.
Vertragsbestimmungen
1. Definitionen
Systeme. Die vom System Builder vertriebenen Systeme müssen assemblierte Computersysteme sein, die
folgende Komponenten beinhalten: CPU, Motherboard, Stromversorgung, Festplattenlaufwerk und Gehäuse.
Microsoft-Software. In diesem Vertrag wird die OEM-System-Builder-Version (nur zur Vorinstallation auf
Systemen erhältlich) als „Microsoft-Software“ bezeichnet. Weitere Informationen zu Produkten, die als OEMSystem-
Builder-Versionen erhältlich sind, finden Sie unter [url=http://www.microsoft.com/oem]http://www.microsoft.com/oem.
2. Vorinstallation. Zweck dieses Vertrages ist es, die Bestimmungen festzulegen, unter denen der System
Builder Microsoft-Software zur Vorinstallation auf von ihm vertriebenen Systemen beziehen kann, um die „Out-ofthe-
box“-Erfahrung der Endbenutzer zu maximieren und die Anzahl von deren Anrufen beim Microsoft-
Produktsupport zu reduzieren. Der System Builder darf Microsoft-Software nur auf Systemen vorinstalliert
vertreiben und Microsoft-Software nur gemäß den Installationsanweisungen des in den System Builder Product
Deliverables enthaltenen OEM Pre-Installation Kit („OPK“) vorinstallieren. Der System Builder darf die im OPK
enthaltenen Informationen, Tools und Materialien nur zur Vorinstallation der Microsoft-Software gemäß dem OPK
und zu keinem anderen Zweck nutzen. Anders als im OPK bestimmt darf der System Builder Microsoft-Software
nur mit jeweiliger schriftlicher Zustimmung von Microsoft ändern oder Features oder Funktionalitäten löschen oder
entfernen. Sofern die Software-Einheit ein abziehbares Echtheitszertifikat-Label (COA, Certificate of Authenticity)
enthält, muss der System Builder es an einer leicht zugänglichen Stelle an der Gehäuseaußenseite des vollständig
assemblierten Computersystems anbringen.
3. Support. Der System Builder erklärt sich damit einverstanden, Endbenutzersupport für Microsoft-Software
zu leisten. Der System Builder muss seine Supportnummer an deutlich sichtbarer Stelle in den Hilfedateien und in
der Endbenutzer-Dokumentation des vollständig assemblierten Computersystems angeben.
4. Berichterstattung. Der System Builder erklärt sich damit einverstanden, Microsoft auf Verlangen
vollständig, rechtzeitig und genau über Bezugsmengen, Bestände, Vorinstallationen und Verkäufe von nach diesem
Vertrag erworbener Microsoft-Software Bericht zu erstatten. Auf Verlangen stellt der System Builder die
angeforderten Daten in elektronischer Form wie von Microsoft bestimmt zur Verfügung. Der Bericht muss
spätestens zwei Wochen nach Anforderung erfolgen und sich auf das oder die gesamten vorhergehenden Quartale
beziehen. Microsoft behält sich das Recht vor auch Informationen über Prozesse und Kontrollmechanismen, die die
Einhaltung dieses Vertrages sicherstellen sollen, anzufordern.
5. Prüfungsrecht
Während der Laufzeit dieses Vertrages und ein Jahr über dessen Beendigung hinaus bewahrt der System Builder
gemäß allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (Generally Accepted Accounting Principles) an
seinem Hauptverwaltungssitz alle internen Bücher und Unterlagen hinsichtlich der Erfüllung des Vertrages auf,
einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unterlagen zu Erwerb, Installation, Lieferung und Rücksendung von
Software und Hardware. Während der Laufzeit dieses Vertrages und ein Jahr über dessen Beendigung hinaus ist
Microsoft berechtigt, die entsprechenden Unterlagen und Räumlichkeiten des System Builders zu prüfen und/oder
einzusehen, um Angaben des System Builders und die Einhaltung des Vertrages durch den System Builder zu
überprüfen. Microsoft kann die Prüfung und/oder Einsichtnahme mit oder ohne vorherige Ankündigung während der
üblichen Geschäftszeiten in den Räumlichkeiten des System Builders vornehmen. Die Prüfung wird von Microsoft
oder einem von Microsoft gewählten Unternehmen durchgeführt. Der System Builder gewährt der Prüfungsgruppe
Zugang zu allen Aufzeichnungen und/oder Räumlichkeiten, damit diese eine ordnungsgemäße, sorgfältige und
vollständige Prüfung oder Einsichtnahme durchführen kann. Im Falle einer angekündigten Prüfung oder
Einsichtnahme ist der System Builder verpflichtet, der Prüfungsgruppe alle entsprechenden Unterlagen zu Beginn
der Prüfung oder Einsichtnahme und/oder auf Verlangen der Prüfer weitere Informationen zur Verfügung zu stellen.
Werden bei der Prüfung oder Einsichtnahme Fehler oder Auslassungen in der Angabe von Vorinstallationszahlen
festgestellt, so hat der System Builder Microsoft den daraus entstandenen Schaden unverzüglich zu ersetzen. Der
System Builder entrichtet an Microsoft für jedes nicht angegebene Softwarepaket die entsprechenden
Lizenzgebühren und/oder anderen Entgelte. Die Kosten für Prüfungen und Einsichtnahmen trägt Microsoft, es sei
denn, bei der Prüfung wird festgestellt, dass eine Verletzung der Absätze 2, 4 oder 8 des Vertrages („wesentliche
Vertragsverletzung“) vorliegt oder die angegebene Menge an Microsoft-Software in den vorhergehenden 12
Monaten um mehr als fünf Prozent (5 %) von der tatsächlich vorinstallierten Menge abgewichen ist („wesentliche
Abweichungen“). Für den Fall, dass eine wesentliche Vertragsverletzung oder eine wesentliche Abweichung
festgestellt werden, erklärt sich der System Builder damit einverstanden, Microsoft die mit der gesamten Prüfung
verbundenen Kosten zu ersetzen.
6. Vertragsstrafe. Stellt Microsoft bei einer Prüfung oder anderweitig eine wesentliche Vertragsverletzung
fest, so ist der System Builder verpflichtet, Microsoft für jede Vertragsverletzung eine Vertragsstrafe a) in Höhe der
dreifachen Differenz zwischen dem Preis, den der System Builder für die OEM-System-Builder-Version zu
entrichten hat, und dem dann aktuellen gültigen Vertriebspreis der FPP-Version des oder der entsprechenden
Produkte oder B) in Höhe von € 100.000,-- zu zahlen, wobei der höhere Betrag maßgebend ist, es sei denn, der
System Builder weist nach, dass der tatsächliche Schaden für Microsoft geringer ist. Microsoft ist ihrerseits
berechtigt, gegenüber dem System Builder einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, sofern
Microsoft einen solchen Schaden nachweist.
7. Marken und Logos. Der System Builder ist berechtigt, Marken, Handelsnamen und Logos von Microsoft
für Tätigkeiten im Rahmen dieses Vertrages gemäß den Richtlinien und Grundsätzen der Microsoft Corporation
zum Gebrauch von Marken zu nutzen (verfügbar im Internet unter
http://www.microsoft.com/trademarks/), darf sie
jedoch nicht anderweitig verwenden.
8. Maßnahmen gegen Piraterie. Der System Builder bestätigt, dass unerlaubtes Kopieren urheberrechtlich
geschützter Computersoftware gegen das Gesetz verstößt und den gemeinsamen Interessen von
Softwareentwicklern, -herstellern und -verkäufern widerspricht. Der System Builder wendet daher die folgenden
Geschäftsgrundsätze an:
(a) Er fertigt unter keinen Umständen unerlaubte Softwarekopien an oder nutzt solche Kopien und hält alle
Lizenz- oder Kaufbedingungen im Hinblick auf die Verwendung von ihm erworbener oder genutzter Software ein. Er
führt strenge interne Kontrollen durch, um die Anfertigung oder Nutzung unerlaubter Softwarekopien durch seine
Mitarbeiter zu verhindern, einschließlich effektiver Maßnahmen zur Überprüfung der Einhaltung dieser Standards
und angemessener disziplinarischer Schritte.
(B) Er liefert nur lizenzierte Originalsoftware sowie Originalhardware an seine Kunden und bemüht sich
sicherzustellen, dass seine Kunden nur die lizenzierte Originalsoftware sowie Originalhardware verwenden.
© Der System Builder erklärt sich damit einverstanden, keine gefälschte, raubkopierte oder nicht lizenzierte
Software oder Hardware herzustellen, zu vertreiben oder zu verwenden; er vertreibt, liefert oder überträgt
wissentlich keine gefälschte, raubkopierte oder nicht lizenzierte Software oder Hardware; er liefert wissentlich kein
Microsoft-Produkt an Weiterverkäufer, die gefälschte, raubkopierte oder nicht lizenzierte Software oder Hardware
verwenden, herstellen, vertreiben, liefern oder übertragen.
9. Anwendbares Recht. Dieser Vertrag unterliegt irischem Recht und ist nach irischem Recht auszulegen.
Die Parteien erkennen hiermit die Zuständigkeit der irischen Gerichte für Streitigkeiten oder
Meinungsverschiedenheiten in Verbindung mit diesem Vertrag an.
10. Vertraulichkeit. Der System Builder wird die Bestimmungen dieses Vertrages sowie alle anderen nicht zur
Veröffentlichung vorgesehenen Informationen, die ihm von Microsoft zur Verfügung gestellt wurden, vertraulich
behandeln (z.B. Preisinformationen, Lizenzverhandlungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Geschäftspraktiken
oder Know-how).
11. Laufzeit. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
12. Ordentliche Kündigung
Jede Partei kann diesen Vorinstallationsvertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von sechzig (60) Tagen
durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei kündigen.
13. Außerordentliche Kündigung
Jede Partei kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei
kündigen. Ein wichtiger Grund liegt z. B. vor, wenn
(a) die andere Partei eine Bestimmung des Vertrages verletzt und, sofern die Vertragsverletzung geheilt werden
kann, diese nicht innerhalb von 30 Tagen heilt, nachdem sie schriftlich auf die konkrete Vertragsverletzung
hingewiesen und zur Beseitigung aufgefordert wurde;
(B) der System Builder eine Pflicht aus Abschnitt 8 dieses Vertrages verletzt;
© das Vermögen der anderen Partei oder Teile hiervon der Zwangs- oder Insolvenzverwaltung unterliegen oder
sonstwie durch Dritte in Anspruch genommen werden, die andere Partei in Liquidation geht, in Insolvenz/Konkurs
gerät, mit ihren Gläubigern Vereinbarungen trifft oder Vergleiche schließt, den Geschäftsbetrieb einstellt oder dies
androht, und bei vergleichbaren Maßnahmen infolge Verschuldung oder aus anderen Gründen.
Microsoft haftet dem System Builder nicht für Kosten oder Schäden im Zusammenhang mit der Kündigung, dem
Ablauf oder der Nichtverlängerung dieses Vertrages. Microsoft haftet dem System Builder nicht für den Wert seines
Unternehmens, für Investition(en) zur Verkaufsförderung des oder der Microsoft-Produkte oder für andere vom
System Builder durchgeführte Unterstützungsleistungen für oder zugunsten von Microsoft, soweit in diesem Vertrag
nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
mfg Ethen
TÖTET BILL GATES !!!!![/size][/b]