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Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug

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ChaosEmpire:
Hallo zusammen,
 
diesmal an alle, und nicht nur an die Dienstwagenfahrer:
 
Wie erwartet, scheinen die Kontrollen im Bereich "Abstand zum Vordermann" im Zug der Verschärfung des Strafenkatalogs tatsächlich häufiger zu werden.
Zumindestens steigt der Anteil an den Knollen, die bei mir für die Firmenwagen ankommen, in diesem Segment.
 
Kurzer Auszug aus dem Bußgeldkatalog:
 
Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug
 
bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h  25,- EUR, bei Gefährdung 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR
bei über 80 km/h, wenn nicht in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes  35,- EUR

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowertes  40,- EUR, 1 Punkt
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 60,- EUR, 2 Punkte
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 3 Punkte
(bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot)
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 150,- EUR, 4 Punkte
(bei mehr als 100 km/h + 2 Monate Fahrverbot)
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 200,- EUR, 4 Punkte
(bei mehr als 100 km/h + 3 Monate Fahrverbot)

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 60,- EUR, 2 Punkte
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 3 Punkte
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 200,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 250,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Die 3/10 des halben Tachowertes bei mehr als 100km/h sind schneller unterschritten, als man denkt und dann heißt es einen Monat zu Fuß gehen (oder einen guten Anwalt haben).
 
Ich will euch nicht nerven - sollte nur ein Hinweis sein ;-) .
 
Gute Fahrt und Gruß
Joe

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